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Wie eine Niederlassung in Malta gegründet werden kann

Wie eine Niederlassung in Malta gegründet werden kann

Eine Niederlassung ist eine Unternehmensform, die von ausländischen Investoren zum Zweck der Marktdurchdringung zum Anbieten von Waren und Dienstleistungen in Malta bevorzugt wird. Eine maltesische Niederlassung wird nicht als Rechtsperson angesehen, sie muss sich auf jeden Fall ins Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung hat apätestens binnen eines Monats nach Gründung zu erfolgen. 

Die Verpflichtungen für eigene Handlungen sind von der ausländischen Gesellschaft übernommen. Kapital und Anlagevermögen werden von ihr zur Verfügung gestellt. Niederlassungen in Malta zahlen üblicherweise dieselben Steuern wie die lokalen Unternehmen, Steuererleichterungen werden jedoch in den meisten Fällen gewährt.

Vorteile bei einer in Malta gegründeten Niederlassung

Es gibt viele Vorteile einer in Malta gegründeten Niederlassung:

– finanziell : niedrigere Gründungskosten im Vergleich zu den Gründungskosten einer Tochtergesellschaft, es gibt keine Quellensteuer auf Dividenden oder Zinsen oder Lizenzgebühren sowie Befreiung von Einkommenssteuern für die Unternehmen, die ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta abgeschlossen haben, es gibt auch keine Mindestkapitalanforderung und die Möglichkeit die Steuerrückerstattung zu genießen.

 – höhere Kontrolle durch die Muttergesellschaft : viele Aktionen, die die Niederlassung unternehmen muss, sind der Muttergesellschaft für deren Bewilligung vorzulegen, also eine höhere Kontrolle ist möglich.

Verschiedene Artikel des Unternehmensgesetzes sehen die erforderlichen Regelungen vor, die von einer Niederlassung für die Eintragung in das Handelsregister und für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit  beachtet werden müssen.

Folgende Dokumente und Informationen über die Muttergesellschaft müssen hinterlegt werden:

– beglaubigte Kopien der Gründungsurkunde oder des Gesellschaftsvertrags,

– Unternehmensform (Rechtsform),

– Name und Adresse des Handelsregisters, bei dem das Unternehmen eingetragen wurde,

– Liste der mit der Verwaltung der ausländischen Gesellschaft verantwortlichen Personen.

 Zu den verbindlichen Informationen gehören:

– Name und Adresse der Niederlassung,

– die von der Niederlassung auszuübende Tätigkeit,

– Name und Adresse der Vertreter der Niederlassung ; eine natürliche Person, in Malta ansässig.

Die Investoren, die an der Firmengründung Malta interessiert sind, können von unseren lokalen Experten unterstützt werden.

Anforderungen für maltesischen Niederlassungen

Das ausländische Unternehmen muss die Unternmehmensbilanz, das Gewinn-und Verlustkonto und die auditierten Jahresabschlüsse registrieren lassen. Jede Änderung, die im Gesellschaftsvertrag oder in der Gündungsurkunde auftreten kann sowie Änderungen betreffend die Direktoren der Gesellschaft oder die bevollmächtigte Vertreter der Niederlassung, müssen bei dem Handelsregister eingereicht werden.

Die Niederlassung muss die gleichen Tätigkeiten in Malta wie die Muttergesell- schaft ausüben. Die Muttergesellschaft hat auch die in Malta geltenden Regelungen hinsichtlich der Einreichung der Jahresabschlüsse sowie die maltesischen Besteuerungsgrundsätze zu beachten.

Falls alle Aktivitäten der Muttergesellschaft in Malta beendet werden sollen, kann die Niederlassung wie jedes andere Unternehmen aufgelöst werden. Die Entscheidung über die Stilllegung der Niederlassung muss bei dem Handelsregister 1 Monat vor Beginn (der Entscheidung) eingereicht werden.

Es gibt viele Wirtschaftsbereiche, in denen Niederlassungen in Malta tätig sind : Beschaffung von Anteilen an nichtansässigen Gesellschaften, Halten und Leasing von Gütern, Banking, Versicherung, Investitionen, Handelsaktivitäten mit Ansässigen oder Nichtansässigen. Viele der vorgenannten Aktivitäten sind in andere Länder untersagt oder erfordern besondere Geschäftslizenzen.

Ausländische Unternehmen, die nach einem höherem Grad der Unabhängigheit von der maltesischen Gegenpartei suchen, können sich für die Eröffnung einer Tochtergesellschaft entscheiden – eine Rechtsperson, die getrennt von der Muttergesellschaft handelt und andere Geschäftstätigkeiten ausüben kann.

Für weitere Angaben über Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Malta wie auch über Beratungsdienste für Investoren, setzen Sie sich mit unseren Agenten für Firmenregistrierung in Malta in Verbindung.