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Doppelbesteuerungsabkommen in Malta

Doppelbesteuerungsabkommen in Malta

Malta hat Doppelbesteuerungsabkommen mit 70 Ländern und Rechtssystemen abgeschlossen, um doppelte Steuerzahlungen zu vermeiden und eine niedrigere Quellensteuer auf Dividenden, Einkünfte und Lizenzgebühren für nichtansässige ausländische Unternehmen, die in Malta Geschäftstätigkeiten ausüben, zu erheben.

Doppelbesteuerungsabkommen ermutigen ausländische Investitionen, sie werden mit jederlei Land abgeschlossen, auch mit den Schwellenländern. Viele derartige Abkommen sind aktuell in Kraft, andere sind unterzeichnet aber noch nicht in Kraft. Beispiele der letzteren sind die Abkommen mit Curacao oder der Ukraine. Mehrere derartige Abkommen werden neu ausgehandelt, wie z.B die Abkommen mit Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina oder Oman. Malta hat auch Steuerinformationsabkommen (tax information exchange agreements) mit anderen Ländern abgeschlossen.

Den Investoren, die an der Firmengründung Malta interessiert sind, können unsere lokalen Firmenvertreter behilflich sein.

Besteuerung nach den Doppelbesteuerungsabkommen in Malta

Nachfolgend finden Sie eim paar Beispiele betreffend die Art und Weise wie die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung finden : Hält eine nichtansässige Rechtsperson, die in Albanien, China, Finland, Deutschland, Ungarn, Korea, Kuwait, Lettland, Luxembourg oder den Niederlanden ansässig ist, eine 25-prozentige Beteiligung an einem maltesischen Gesellschaftskapital, so beträgt die Quellensteuer auf Dividenden 5 Prozent, während der Steuersatz in den anderen Fällen 15 Prozent beträgt. Ein Unternehmen, an dem mindestens 25 Prozent des Kapital im Besitz eines dänischen Ansässigen ist, zahlt keine Quellensteuern aud Dividenden, in den anderen Fällen wird eine 15-prozentige Steuer gezahlt.

Eine maltesische Gesellschaft mit einer 10-prozentigen Beteiligung an einer im Besitz einer natürlichen Person aus Frankreich, Polen, Schweden oder der Schweiz befindlichen Gesellschaft genießt eine Steuerbefreiung für Dividenden. Die Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren überschreitet nicht 15 Prozent und in vielen Fällen wird die Steuer nicht erhoben.

Das Doppelbesteuerungsabkommen gilt auch für diejenigen Steuern, die auf Einkommen und Kapital erhoben wird und von den maltesischen Behörden oder von den anderen Ländern, mit denen das Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen wurde, auferlegt wurden. In Malta ist das der Fall für Einkommensteuer und Steuerzuschlag (surtax).

Wie in einem Doppelbesteuerungsabkommen definiert wurde, ist ein in Malta Ansässige ein maltesischer Staatsbürger oder eine Rechtsperson, Partnerschaft oder eine in Malta unter den geltenden Gesetzen gegründete Assoziation (Vereinigung). Was Gesellschaften betrifft, können Geschäftsührungsort (place of management), eine Niederlassung in Malta, ein Büro, eine Fabrik oder ein Werkstatt sowie andere Betriebsstätte wie Bergwerke, Öl-oder Gasquelle oder Steinbrüche als permanente Betriebsstätte definiert werden.

Darüber hinaus, geben die mit Malta abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkom men an, welche Bedingungen für den Tausch von Steuerzahlerlisten Anwendung finden.

Geltende Doppelbesteuerungsabkommen

Zu den Ländern und Rechtssystemen, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet wurden, gehören : Albanien, Australien, Österreich, Bahrein, Barbados, Belgien, Bulgarien, Kanada, China, Kroatien, Zypern, die Tschechische Republik, Dänmark, Egypt, Estland, Finland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Guernsey, Hong Kong, Ungarn, Island, Indien, Irland, die Insel Man, Italien, Jersey, Jordanien. Korea, Kuweit, Lettland, Lebanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg, Malaysia, Mauritius, Montenegro, Marokko, die Niederlande, Norwegen, Pakistan, Polen, Portugal, Katar, Rumänien, Russland, San Marino, Saudi –Arabien, Serbien, Singapore, die Slowakei, Slowenien, Süd-Afrika, Spanien, Schweden, Syrien, Tunesien, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, Uruguay.

Sollten Sie an der Gründung einer Gesellschaft in Malta interessiert sein oder weitere Informationen über Doppelbesteuerungsabbkommen brauchen, dann setzen Sie sich mit unseren lokalen Agenten für Firmengründungen in Verbindung.