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Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Nach dem maltesischen Gesellschaftsrecht, gibt es mehrere Unternehmensformen, die in Malta von ausländischen Investoren gegründet werden können. Darunter, sind die Gesellschaften mit beschränkter Haftung die am häufigsten benutzte Form.

Es gibt mehrere Unterschiede zwischen den beiden Unternehmensformen hinsichtlich der Gesellschafterzahl und der Mindestkapitalanforderungen . können Aufgrund ihrer verfügbaren Investitionskapitals, der Zukunftspläne und der Bereitschaft, über den Börsengang zu entscheiden, können Investoren die am besten passende Gesellschaftsart wählen.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Malta

Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Malta müssen zumindest 50 Aktionäre haben. Sie müssen ursprünglich durch 2 Gesellschafter gegründet werden. Das Gesetz  erlaubt auch eine besondere Form der Familienunternehmen (exempt company) mit einem einzigen Aktionär. Mindestens  ein Direktor und eine Sekretärin werden für das Unternehmensmanagement benötigt.

Das Mindestkapital für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 1.200 Euro oder der Gegenwert in einer anderen Währung. 20 Prozent davon muss zum Gründungszeitpunkt auf ein Bankkonto überwiesen werden.

Den ausländischen Investoren, die an der Firmengründung Malta interessiert sind, kann mit Informationen von unseren lokalen Experten geholfen werden.

Aktiengesellschaften in Malta 

Aktiengesellschaften können mehr als 50 Aktionäre haben. Der für die Gründung benötigte Mindestkapitalbetrag ist höher, und zwar über 46.000 Euro  Der Betrag kann in Euro oder in einer anderen Währung hinterlegt werden. Das ganze Kapital, das bei der Eintragung hinterlegt werden muss, überschreitet nicht 46.000 Euro.

Das Aktiengesellschaftskapital ist in Anteilen mit festem Nennwert geteilt. Unternehmen, die Aktien ausgeben, müssen relevante Informationen betreffend Gewinne und Verluste sowie die Finanzlage zur Verfügung stellen damit Investoren fundierte Entscheidungen über den Kauf von Anteilen treffen können.

Aktiengesellschaften in Malta unterliegen den unterschiedlichen Anforderungen in bezug auf das Unternehmensmanagement und den Jahresfinanzbericht. Mindestens zwei Direktoren sowie eine Sekretärin werden für das Management der Gesellschaft benötigt. Im Vergleich zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, können die Aktien an der Börse gehandelt werden. Der Gesellschaftsvertrag beinhaltet Informationen betreffend das Recht zur Übertragung von Aktien (das sollte nicht beschränkt sein) und die Art und Weise, wie die Aktien bezogen werden können.

Anteileinhaber der beiden Gesellschaftsformen haben beschränkte Haftung in bezug auf die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihren Kapitalbeitrag zum Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung beschränkt.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung  können in Aktiengesellschaften durch  Veränderung der Gründungsurkunde und des Gesellschaftsvertrags  umgewandelt werden. Die Entscheidung über diese Änderungen muss zu Registrierungszwecken bei dem Handelsregister samt anderen relevanten Dokumenten eingereicht werden.

Für weitere Informationen über die verschiedenen Anforderungen für jede Unternehmensform, setzen Sie sich mit unseren Experten für Firmenregistrierung in Malta in Verbindung.

Gründunggsschritte für Firmengründung in Malta

Der erste Schritt besteht in  der Anfertigung der Gründungsurkunde und des  Gesellschaftsvertrags. Die Dokumente werden bei dem maltesischen Handelsregister eingereicht. Das Eintragungsverfahren dauert cca.24 Stunden. Weitere Anforderungen hinsichtlich der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind nachstehend aufgezählt:

– Die Gesellschaft muss ein eingetragener Firmensitz haben, 

– ein Bankkonto muss eröffnet werden,

– ein lokaler Auditor (Prüfer) muss ernannt werden,

– Die Gesellschaft muss zu Mehrwertsteuerzwecken registriert werden,

– Bei Beschäftigung des Personals, muss die Gesellschaft beim Zentrum für Beschäftigungs- und Ausbildungskooperation registriert werden.

Die Gesellschaft hat auch eine  Geschäftslizenz bei der zuständigen Behörde  je nach Art der auszuübenden Tätigkeit zu beantragen. Unsere Agenten für Firmengründung in Malta können Sie bei der Anfertigung der Gründungsurkunde sowie beim Eintragungsverfahren unterstützen. Sie können sich mit uns auch für die Registrierung bei den Steuerbehõrden Kontakt aufnehmen.