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Tochtergesellschaften in Malta eröffnen

Tochtergesellschaften in Malta eröffnen

Die Tochtergesellschaft ist eine Unternehmensform, die von ausländischen Investoren in Malta gewählt wird. Das Unternehmen im Ausland ist von der Betreibergesellschaft getrennt und die Muttergesellschaft kann noch die Tochtergesellschaft durch die in ihrem Besitz befindlichen Aktien kontollieren.

Maltesische Tochtergesellschaften profitieren von der großen Anzahl von Doppelbesteuerungsabkommen, die mit anderen Ländern abgeschlossen wurden. Ein wichiges  Abkommen ist auch die EU-Mutter-/Tochter-Richtlinie, welche besondere Bestimmungen für die zwei miteinander verbundenen Unternehmen vorsieht. Die Abkommen regeln die Minimierung oder Aufhebung der Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an andere EU-Länder oder an andere Vertragsstaaten  gezahlt werden.

Die Gewinnsteuer unterliegt den Bestimmungen dieser Abkommen und sie können aufgrund der Vorschriften abgeschafft oder rückerstattet.

Die Tochtergesellschaft in Malta

Die Tochtergesellschaft wird getrennt von der maltesischen Rechtsperson gegründet. Das erfolgt in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als öffentliche oder private Organisation. Die Muttergesellschaft im Ausland verfügt ganz oder teilweise  über das Besitzrecht an das Kapital des Tochterunternehmens.

Eine in Malta gegründete  Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss zumindestens von einem Gründer gegründet werden und die Zahl der Aktionäre darf  höchstens 50 Personen betragen. Das Mindestkapital beträgt min.1.200 Euro, davon muss  20 Prozent vor Gesellschaftseintragung einbezahlt. Das Management wird durch zumindest einen Direktor und eine Sekretärin, Aktionäre und Direktoren können einheimische oder ausländische Bürger sein.

Eine Aktiengesellschaft setzt mindestens 2 Gründer voraus und die Aktionärenzahl darf 50 Personen überschreiten. Mit einem Mindestapital in Höhe von 46.588 Euro, überschreitet der Betrag  den für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung benötigte Betrag, davon muss 25 Prozent vor Eintragung einbezahlt. Mindestens  zwei Direktoren müssen für das Management der Gesellschaft sorgen. Diese Gesellschaftsart passt im allgemeinen besser für große Geschäfte und kann an der Börse kotiert werden bzw. die Aktien zum öffentlichen Verkauf angeboten werden können.

Der Hauptunterschied zwischen Niederlassung und Tochtergesellschaft in Malta besteht darin dass das ausländische Unternehmen für die Schulden und Verpflichtungen der maltesischen Tochtergesellschaft nicht haftet. 

Den ausländischen Investoren, die an der Firmengründung Malta interessiert sind, kann mit Informationen von unseren lokalen Experten geholfen werden.

Angaben zum Gründungsverfahren einer Tochtergesellschaft in Malta

Um eine Tochtergesellschaft zu gründen, sind folgende Bestimmungen des maltesischen  Aktiengesellschaftsgesetzes zu beachten. Die beiden Formen der Gesellschaften mit beschränkter Haftung basieren auf die Gründungsurkunde , welche die wichtigsten Informationen über die neu gegründete Gesellschaft enthält:

– Name und Adresse des eingetragenen Firmensitzes,

– Unternehmensform,

– Tätigkeiten, die von der Gesellschaft ausgeübt werden,

– Details über Aktionäre,

– Angaben zum Kapitalbetrag,

– Anzahl von für jeden Aktionär verteilten Aktien,

– Details über den Gesellschaftsdirektor und die Sekretärin,

– gegebenenfals Gültigkeitszeitraum, 

 – Name und Details über den gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Ein Bankkonto muss eröffnet und das Kapital auf das Konto einbezahlt werden. Der gewünschte Name der Gesellschaft muss online geprüft und soweit verfügbar, reserviert werden. Die Gründungsurkunde samt der Entscheidung betreffend die Eröffnung einer Tochtergesellschaft in Malta müssen bei dem Handelsregister eingereicht werden, wobei das Register einen Handelsregisterauszug (Eintragungsurkunde) und eine Eintragungsnummer ausstellen wird.

Der letzte Schritt vor Beginn der Handelstätigkeit der maltesischen Tochtergesellschaft besteht in der Anmeldung bei der Sozialversicherung und in der Versicherung der Mitarbeiter der Gesellschaft.

Tochtergesellschaften in Malta müssen dieselben Grundsätze über die Jahresabrechnung und das Audit wie jede andere in Malta registrierte Gesellschaft beachten. Jahresabschluss, Gewinn-und Verlustkonto, Bericht des Vorstands und Prüfbericht (audit report) müssen ein genaues Bild der Finanzlage der Gesellschaft vermitteln. Unsere Experten können Ihnen mit professionellen Buchhaltungsdienst leistungen helfen.

Für weitere Informationen darüber, wie eine Tochtergesellschaft in Malta gegründet werden kann, setzen Sie sich mit unseren lokalen Agenten für Firmenregistrierungen in Verbindung.